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die Zeit der Ausbildung bei dem gewählten Meister
zu bleiben.
Der Meister wiederum wurde durch den Lehrvertrag verpflichtet
den Lehrling für die Ausbildungszeit zu halten
und zu unterweisen.
Ab dem 16. Jahrhundert wurde eine drei-jährige
Lehrzeit als Minimum festgelegt.
Nach der Ausbildungszeit wurde der Lehrling durch die
sogenannte Gesellen-weihe unter die Gesellen aufgenommen.
Als Auszeichnung wurde dem Lehrling nach absolvieren
der Lehrzeit von der Zunft der Lehrbrief ausgestellt.
Der Geselle
Nach der Lehrezeit musste der Geselle eine mindestns
dreijährige Wanderschaft antreten. Sinn dieser
Wanderschaft war es an anderen Orten Neues zu lernen,
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