geschichtlich betrachtet


die Zeit der Ausbildung bei dem gewählten Meister zu bleiben.
Der Meister wiederum wurde durch den Lehrvertrag verpflichtet den Lehrling für die Ausbildungszeit zu halten und zu unterweisen.
Ab dem 16. Jahrhundert wurde eine drei-jährige Lehrzeit als Minimum festgelegt.

Nach der Ausbildungszeit wurde der Lehrling durch die sogenannte Gesellen-weihe unter die Gesellen aufgenommen.

Als Auszeichnung wurde dem Lehrling nach absolvieren der Lehrzeit von der Zunft der Lehrbrief ausgestellt.

Der Geselle

Nach der Lehrezeit musste der Geselle eine mindestns dreijährige Wanderschaft antreten. Sinn dieser Wanderschaft war es an anderen Orten Neues zu lernen, ...>

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