geschichtlich betrachtet


Um Lehrling werden zu können mussten einige Bedingungen erfüllt werden:

Der Bewerber musste:

- ehrlicher Abstammung und durch eine
eheliche Geburt zur Welt gekommen sein,
- einen guten Leumund,
- eine christliche Erziehung erfahren haben

ab Ende des 17, Jahrhunderts zusätzlich:

- Vorweisen einer Schulbildung,
- ein Mindestalter von 14 Jahren,
- und männlichen Geschlechts sein.

Für die Erlernung des Buchbinderberufs musste sogenanntes Lehrgeld bezahlt werden welches mit unter sehr teuer sein konnte.
Auch damals gab es schon Lehrverträge, diese verpflichteten den Lehrling für
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