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Meisterschaft erlangen.
Die Anzahl der Meister wurde durch die Zunft begrenzt.
Ab dem 18. Jahrhundert protestierten die Zünfte
gegen weitere Aufnahmen der Meister in ihre Zünfte.
Zusätzlich zu den Aufnahmebedingungen musste der
Geselle seine Wartezeit am erstrebten Niederlassungsort
ab arbeiten.
Erst wenn er dann noch "getreue Dienste",
"fleißige Arbeit"
geleistet, sich "wohl verdient" gemacht hat,
alle geforderten Nachweise erbracht und sämtliche
Gebühren bezahlt hatte, wurde er zum Meisterstück
zugelassen.
Die Meisterprüfung ist ab dem 15. Jahrhundert nachzuweisen
und bestand ausschließlich aus einem praktischen
Teil.
Bestimmungen für die Ausführung des Meisterstücks
waren an Umpfang und ...>
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