geschichtlich betrachtet


Meisterschaft erlangen.
Die Anzahl der Meister wurde durch die Zunft begrenzt.
Ab dem 18. Jahrhundert protestierten die Zünfte gegen weitere Aufnahmen der Meister in ihre Zünfte.

Zusätzlich zu den Aufnahmebedingungen musste der Geselle seine Wartezeit am erstrebten Niederlassungsort ab arbeiten.
Erst wenn er dann noch "getreue Dienste", "fleißige Arbeit"
geleistet, sich "wohl verdient" gemacht hat, alle geforderten Nachweise erbracht und sämtliche Gebühren bezahlt hatte, wurde er zum Meisterstück zugelassen.

Die Meisterprüfung ist ab dem 15. Jahrhundert nachzuweisen und bestand ausschließlich aus einem praktischen Teil.
Bestimmungen für die Ausführung des Meisterstücks waren an Umpfang und ...>

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